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Startseite News

Wer zahlt für die Schäden durch Vandalismus?

von Online-Redaktion
November 12, 2021
in News
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Ein Außenspiegel ist im Vorbeigehen abgeschlagen, eine Antenne schnell abgeknickt. Die Täter zu erwischen – aussichtslos. Bleiben Autofahrer auf Schäden durch Vandalismus sitzen?

Verbogene Scheibenwischer, eingeschlagene Scheiben oder ruinierter Lack: Was übernimmt welche Versicherung?

Vandalismus: Was übernimmt die Versicherung?

Spricht man von Schäden durch Vandalismus, sind damit Schäden gemeint, die durch mut- und böswillige Handlungen herbeigeführt wurden:

  • absichtlich herbeigeführte Kratzer im Lack,
  • Blechschäden durch Gewalteinwirkung
  • abgeknickte Antennen.

Diese Art von Schäden sind ausschließlich durch Kaskoversicherungen abgedeckt. Die Haftpflichtversicherung zahlt hier nicht.

Glasbruch, Brandschäden, Diebstahl: Teilkasko kann einspringen

Wird das Auto in Brand gesteckt oder die Fenster eingeschlagen, kommt die Teilkaskoversicherung für die Schäden auf.

Für Schäden durch Diebstahl, die eine Teilkaskoversicherung eigentlich abdeckt, kommt aber auch sie in manchen Fällen nicht auf. So muss die Teilkasko selbst dann nicht zahlen, wenn das Auto nach einem gescheiterten Diebstahlversuch aus Frust demoliert wurde.

Das gilt dann als Vandalismus, den die Teilkasko nicht abdeckt. Die Teilkasko kommt nur für Schäden auf, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Diebstahl stehen – wie etwa die Beschädigung des Türschlosses.

Vollkasko-Kunden droht höhere Einstufung

Doch selbst wer über eine Vollkaskoversicherung verfügt, ist bei Vandalismusschäden nicht unbedingt besser dran: Kommt die Vollkaskoversicherung hierfür auf, muss sich der Fahrzeughalter auf eine höhere Einstufung oder eine höhere Selbstbeteiligung einstellen. Deshalb übernehmen viele Versicherte die anfallenden Kosten selbst, um ihren Schadenfreiheitsrabatt nicht zu gefährden.

Schutz bietet eine massive Garage. Zudem erhalten Garagenparker meist einen Rabatt von bis zu 15 Prozent des jährlichen Beitrags. Bis zu einem Volumen von 30 Kubikmetern ist meistens keine Baugenehmigung nötig.

Quelle: T-Online

Stichworte: AutoversicherungDiebstahlG20GarageHaftpflichtversicherungHamburgKfz-VersicherungVandalismus

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