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Startseite News

Tipps fürs Fahren in der dunklen Jahreszeit

von Online-Redaktion
Oktober 5, 2021
in News
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Stuttgart/Gifhorn (dpa/tmn) – Im Dunkeln zur Arbeit fahren – und im Dunkeln wieder nach Hause kommen: Wer im Herbst und Winter nicht im Homeoffice sitzt, greift als Autofahrer fast automatisch jeden Tag mehrmals zum Lichtschalter. Mit diesen Tricks und Tipps kommen Fahrerinnen und Fahrer gut durch die dunkle Jahreszeit.

1. Autos mit Lichtsensor richtig handhaben

Der Griff zum Schalter gilt auch für Autos mit Lichtsensor. Dieser schaltet zwar automatisch das Abblendlicht bei Dunkelheit an, er hat aber mit schwierigen Lichtverhältnissen oftmals Probleme.

„Gerade im Herbst bei Nebel reagiert die Lichtautomatik verzögert oder gar nicht, da der empfindliche Lichtsensor durch die hell reflektierenden Tropfen irritiert wird“, sagt der Technikexperte Marcel Mühlich vom Auto Club Europa (ACE). „Daher sollten Autofahrer die Automatik aus- und das Licht manuell einschalten.“

Zudem wissen manche nicht, dass Tagfahrleuchten nur vorne leuchten, die Rückleuchten aber ausgeschaltet sind. „Bei trüben und dämmrigen Lichtverhältnissen ist es daher besser, das Abblendlicht frühzeitig einzuschalten, damit der rückwärtige Verkehr das Fahrzeug erkennen kann.“ Auch bei Fahrten durch Waldgebiete mit schnell wechselnden Lichtverhältnissen leuchten die Scheinwerfer besser ständig.

Bei Reisen ins Ausland gelten zudem häufig andere Regeln. So müssen unter anderem in Dänemark, Norwegen, Lettland und Bulgarien auch tagsüber die Scheinwerfer mit Abblendlicht eingeschaltet sein.

2. Nebelscheinwerfer sinnvoll einsetzen

Nicht vorgeschrieben, aber hilfreich sind Nebelscheinwerfer am Auto. „Die dürfen jedoch nur bei wetterbedingter schlechter Sicht wie Regen, Nebel oder Schneefall eingesetzt werden“, sagt Mühlich.

Zusätzlich wird am besten das Standlicht und nicht das Abblend- oder Fernlicht eingeschaltet. Da die Nebelscheinwerfer ihr Licht eher in die Breite streuen und meist tief liegen, blenden die feinen Wassertropfen den Fahrer weniger. Allerdings leuchten sie nicht weit, so dass die Geschwindigkeit stark reduziert werden sollte.

Bei Nebelsichtweiten von weniger als 50 Metern gilt maximal Tempo 50. Erst dann darf auch die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden. Ist sie schon bei besserer Sicht aktiv, droht ein Bußgeld von mindestens 20 Euro. Als Anhaltspunkt dienen die Leitpfosten am Rande von Straßen und Autobahnen, die in der Regel 50 Meter Abstand zueinander haben.

3. Strenge Vorgaben bei Zusatzscheinwerfern

Nicht alle Scheinwerfer und Leuchten sind für die Verwendung am Auto zugelassen. Laut Gesetz müssen die lichttechnischen Einrichtungen eines Autos – also Lampen, Leuchten, Scheinwerfer, Strahler, Blinker und Rückleuchten – für das jeweilige Fahrzeug eine Bauartgenehmigung besitzen und auch gemäß Bauartgenehmigung verwendet werden, erklärt Thorsten Rechtien vom Tüv Rheinland. Ein Scheinwerfer darf also nicht einfach umgerüstet oder umgebaut werden, die Lampen müssen in den jeweiligen Scheinwerfer passen und ein E-Prüfzeichen besitzen.

Bei Zusatzscheinwerfern gibt es strenge Vorgaben. Neben den beiden zulässigen Hauptscheinwerfern dürfen zum Beispiel vier – statt zwei – Fernlicht-Scheinwerfer montiert werden, allerdings nur paarweise und symmetrisch zur Fahrzeuglängsachse. Hinten können Besitzer von älteren Fahrzeugen auch Tagfahrleuchten einbauen.

Helle Arbeitsscheinwerfer auf dem Autodach wie bei manchen Geländewagen oder SUVs unterliegen zwar nicht einer Bauartgenehmigung, dafür aber anderen Regeln. Sogenannte Arbeitsscheinwerfer zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen dürfen sich laut Rechtien nicht während der Fahrt benutzen lassen: „Bestimmte Schaltvorschriften müssen das verhindern. Es sei denn, die Fahrt gehört zum Arbeitsvorgang.“ Auch Unterflurlampen oder andere Leuchtdioden am Fahrzeug sind verboten.

4. Lieber keine anderen Lampen hereinschrauben

Bei Umrüstkits, die von konventionellen H7-Scheinwerfern auf LED-Scheinwerfer umstellen, mahnt Rechtien zur Vorsicht: „Wenn diese Retro-Fits keine Bauartgenehmigung für den jeweiligen Fahrzeugtyp und Scheinwerfer besitzen, dürfen sie nicht verwendet werden, da die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.“ Bei einer Polizeikontrolle muss man dann mit einer Anzeige rechnen, bei der Hauptuntersuchung fallen die Autos mit erheblichen Mängeln durch die Prüfung.

5. Kostenlosen Lichttest nutzen

Michael Neuburger als Kfz-Meister und Pressesprecher der Kfz-Innung Gifhorn rät dazu, im Herbst die Beleuchtungsanlage überprüfen zu lassen. „Moderne Scheinwerfersysteme mit ihren elektronischen Bauteilen lassen sich nicht mehr einfach selbst mechanisch einstellen, sondern werden elektronisch justiert“, sagt Neuburger. „Das können lediglich Kfz-Fachwerkstätten oder Prüforganisationen.“

Seit 1956 gibt es bundesweit in Werkstätten die AktionLicht-Testim Oktober. Sie legt schnell und kostenlos Defekte und fehlerhafte Einstellungen an der Beleuchtungsanlage dar. Bei rund einem Viertel der untersuchten Fahrzeuge finden die Mechaniker dann auch Mängel.

6. Pflege für die Leuchten – aber die richtige

Besondere Pflege benötigen Scheinwerfer und Rückleuchten zwar nicht. Es reicht, wenn sie bei einer regelmäßigen Fahrzeugwäsche gereinigt werden. Je nach Außentemperatur können Scheinwerfer aber von innen beschlagen. Das passiere häufig durch große Temperaturunterschiede, ein defektes Belüftungssystem oder falsch montierte Leuchtmittel, sagt Neuburger. Er rät dann, einfach die Scheinwerfer anzuschalten, damit die Feuchtigkeit durch die Wärmeentwicklung entweichen kann.

Blinde Reflektoren im Inneren des Scheinwerfers sollten durch die Werkstatt getauscht werden, ebenso matte und milchige Gläsern. Andere Mittel, die gegen matte oder blinde Scheinwerfer zu haben sind, hält Tüv-Experte Rechtien dagegen für gefährlich: „Zum einen verändern sie die Oberfläche des Glases, so dass die Bauartgenehmigung erlischt. Zum anderen hält der Effekt nicht lange vor.“

7. Beim Neukauf auf die richtige Beleuchtung achten

Beim Neukauf eines Autos rät ACE-Experte Mühlich zu LED-Scheinwerfern mit einer Matrix-Funktion. Dabei fahren die Wagen permanent mit Fernlicht, einzelne Segmente der LED-Matrix werden bei Gegenverkehr aber vorübergehend abgedunkelt, so dass sie nicht blenden. „Die Matrix-LED-Systeme sind zwar teurer als normale LED-Scheinwerfer, leuchten die Straße aber optimal aus, ohne den Gegenverkehr zu blenden“, sagt Mühlich. So wird die dunkle Zeit zumindest etwas hell.

Quelle: T-Online

Stichworte: AutoDeutschlandHerbstLichtLicht-TestRatgeberTechnikVerbraucherVerkehr

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