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So werden Sie nach einem Unfall nicht zurückgestuft

von Online-Redaktion
November 4, 2021
in News
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Wenn es auf der Straße geknallt hat und die Versicherung den Schaden gezahlt hat, ist für den Autofahrer die Sache nicht erledigt. Denn der Versicherer stuft den Kunden meist um mehrere Stufen beim Schadenfreiheitsrabatt zurück – wie lässt sich das verhindern?

Nach einem Unfall kann es für Autofahrer günstiger sein, den Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden selbst zu zahlen. Der Grund: Sobald die Versicherung einspringt, stuft sie den Kunden beim Schadenfreiheitsrabatt zurück. Und das kann teuer werden.

Rückstufung und Mehrkosten

Die Versicherer stufen Kunden meist um mehrere Stufen zurück. So zahlt der Versicherte in den kommenden Jahren den mit der entsprechenden Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) jeweils verknüpften höheren Prozentsatz seines Tarifs. Dabei sei es egal, ob nur ein sehr kleiner oder ein Totalschaden zu regulieren sei. Auf die Folgejahre gerechnet ergeben sich Mehrkosten, die meist das Vier- bis Fünffache, teils aber sogar bis fast das Achtfache des jetzigen Jahresbeitrages betragen können.

Es dauert zudem viele Jahre, um wieder in die ursprüngliche SF-Klasse zurückzukommen. Nach jedem schadenfreien Jahr wird es wieder eine Klasse günstiger. Ab welchem Betrag es sich lohnt, den Schaden selbst zu bezahlen, lässt sich unter anderem mit einem Gratisrechner der Stiftung Warentest im Internet ermitteln.

Schaden zurückkaufen 

Wurde der Schaden schon reguliert, können Versicherte ihn oft auch von ihrer Versicherung zurückkaufen. Es bleiben meist sechs Monate nach einem Unfall Zeit, um sich zu entscheiden. Bei der Vollkaskoversicherung gibt es aber auch Tarife, die das grundsätzlich ausschließen.

Ein Tipp: Immer erst den Versicherer zahlen lassen und dann binnen der Frist überlegen, ob sich ein Schadenrückkauf lohnt. Die Versicherung begleicht den Schaden in der Regel erst, wenn die finale Endsumme klar ist. Und sie lehnt etwaige überhöhte Forderungen des Gegners im Zweifel auch über Gerichtsverfahren ab, für die der Versicherte dann nicht selbst aufkommen muss.

Info: Eine Teilkaskoversicherung deckt nur Schäden durch bestimmte Ereignisse ab, die außerhalb der Kontrolle des Fahrers liegen – wie zum Beispiel Diebstähle, Wildunfälle und Unwetterschäden. Ein Vollkaskoschutz greift darüber hinaus auch bei selbstverschuldeten Unfällen, außerdem werden Vandalismusschäden übernommen.

Rabattschutz abschließen

Alternativ lässt sich ein Rabattschutz abschließen. Damit reguliert die Versicherung, ohne zurückzustufen. Das kostet oftmals einen Aufschlag von 15 bis 25 Prozent auf den Jahresbeitrag, könne sich aber lohnen. Aber aufpassen: Beim Versicherungswechsel erfragt der neue Anbieter normalerweise die Schäden beim bisherigen Anbieter und stuft den Kunden neu ein. Bei Unfällen ergibt sich dann meist eine Rückstufung in eine Klasse wie quasi ohne die bisherige Schutzoption.

Option Rabattretter

Autofahrer mit alten Verträgen und in den höchsten SF-Klassen könnten noch vom sogenannten Rabattretter profitieren. Hier wird der Kunde zwar zurückgestuft, aber nur soweit, dass der bisherige zu zahlende Prozentsatz erhalten bleibt. Denn in den höchsten SF-Klassen seien die Prozentsätze gleich. Die Option können Versicherte nur einmal nutzen. Auch hier lohnt es sich zu überlegen, ob es nicht günstiger sein kann, den Schaden selbst zu bezahlen. Neue Verträge bieten den Retter kaum noch an.

Von den Schadenfreiheitsrabatten sollen unfallfreie Autofahrer profitieren. Bei der Teilkaskoversicherung gibt es keine SF-Klassen. Denn diese kommt etwa für Schäden auf, die der Fahrer nicht durch sein Verhalten beeinflussen kann, etwa durch Sturm oder Diebstahl.

Quelle: T-Online

Stichworte: AutoAuto-RatgeberAutofahrerTechnikVersicherung

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