Bund und Länder haben sich auf eine Erhöhung der Pendlerpauschale ab 2021 geeinigt. Wie der Kompromiss aussieht, erklären wir hier. Das Umweltbundesamt empfiehlt Anfang November 2021 die Pendlerpauschale ab 2027 abzuschaffen, um die angepeilten Klimaziele zu erreichen. Dieser Artikel wurde am 04. November 2021 aktualisiert.
Umweltbundesamt will Pendlerpauschale 2027 abschaffen
Um die vereinbarten Klimaziele zu erreichen, hat das Umweltbundesamt im November 2021 vorgeschlagen, die Pendlerpauschale ab 2027 abzuschaffen. Als Begründung führt die Behörde an, dass der Verkehrssektor die selbst gesetzten Ziele aus dem Klimaschutzgesetz bis 2030 deutlich verfehlen wird, wenn keine einschneidenden Maßnahmen beschlossen würden. Neben der Abschaffung der Pendlerpauschale schlägt das Umweltbundesamt auch vor, das Dieselprivileg bis 2023 abzuschaffen. Dieselkraftstoff wird in Deutschland geringer besteuert als Benzin. Zudem soll die CO2-Besteuerung weiter angehoben werden, was die Kraftstoffpreise weiter erhöhen würde. Mit den bei Autofahrer:innen unpopulären Maßnahmen wolle man dem Trend zu langen Arbeitswegen gegensteuern, die häufig auch nur mit einer Person pro Auto bewältigt werden, so die Behörde. In Härtefällen sollen Wegekosten bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden können. Inwieweit die Pläne des Umweltbundesamts zur Abschaffung der Pendlerpauschale umgesetzt werden, hängt auch von der neuen Bundesregierung ab. Die potenzielle Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat bereits einem vom Umweltbundesamt ebenfalls angeregten generellen Tempolimit eine Absage erteilt.
Verkehrspsychologe befürwortet Tempolimit (Video):
Erhöhung der Pendlerpauschale ab 2021: Ab wie viel km?
Der Bund und die Länder haben sich Mitte Dezember 2019 auf eine Erhöhung der Pendlerpauschale geeinigt. Die Pendlerpauschale ist im Zuge des Klimapakets ab dem 21. Kilometer von 30 auf 35 Cent pro Kilometer erhöht worden. Ab 2024 wird die Pauschale um weitere drei Cent auf dann insgesamt 38 Cent pro Kilometer erhöht. Diese Erhöhung ist bis 2026 befristet und soll die durch den CO2-Preis gestiegenen Kosten für Benzin und Diesel ausgleichen. Die genannten Beträge dürfen Fernpendler:innen pro Arbeitstag von den zu versteuernden Einkünften abziehen, dabei zählt die einfache Entfernung. Wer wenig verdient und keine Steuern zahlt, kann eine Mobilitätsprämie in Höhe von 154,35 Euro auf das Konto überwiesen bekommen. Mehr zum Thema: CO2-Grenzwerte für Autos & Lkw
Statistik: Wer von der Erhöhung der Pendlerpauschale profitiert
Von der höheren Pendlerpauschale werden voraussichtlich mehrere Millionen Steuerzahler:innen profitieren. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts haben im Jahr 2015 rund 6,7 Millionen Bürger:innen bei ihrer Steuererklärung Arbeitswege von mehr als 20 Kilometern angegeben. 86 Prozent legten demnach mindestens eine Teilstrecke mit dem Auto zurück. Da zusammen veranlagte Ehepaare und Lebenspartnerschaften nur als ein Steuerfall registriert werden, dürfte die tatsächliche Personenzahl aber nochmals höher liegen. Aktuellere Statistiken liegen nicht vor, da laut Bundesamt für verlässliche Ergebnisse zunächst die langen Fristen zur Steuerveranlagung abgewartet werden müssen. Zusammen meldeten die Steuerpflichtigen 2015 rund 26,8 Milliarden Kilometer oberhalb der 20-Kilometergrenze an, wie das Bundesamt weiter berichtete. Wenn hier im Zuge der Erhöhung der Pendlerpauschale jeweils fünf Cent mehr abgesetzt werden könnten, sänken die zu versteuernden Einkünfte um 1,34 Milliarden Euro.
Kritik an der erhöhten Pendlerpauschale
Die Erhöhung der Pendlerpauschale stößt auf teils harte Kritik. Die grüne Bundestagsfraktion etwa legte eine Beispielrechnung vor, die zeigt, dass vor allem Spitzenverdiener:innen von dieser Maßnahme profitieren würden. Sie geht dabei von durchschnittlich 220 Arbeitstagen, einer Pendlerstrecke von 60 Kilometern und einem Auto, das sieben Liter auf 100 Kilometern verbraucht, aus. Dann bekämen Geringverdiener:innen mit einem Steuersatz von 15 Prozent statt 444 zukünftig 510 Euro zurück – also 66 Euro mehr als bislang. Davon müssten aber aufgrund des Anstiegs der Spritpreise von rund drei Cent pro Liter noch gut 55 Euro abgezogen werden. Am Ende stünde also ein Plus von etwas über zehn Euro. Spitzenverdiener:innen mit einem Steuersatz von 47,47 Prozent hingegen würden nach der Erhöhung der Pendlerpauschale 1614,15 statt 1404,15 Euro erstattet. Zieht man auch hier die Mehrbelastung durch höhere Benzinkosten ab, bliebe ein Plus von 153,45 Euro. Demnach fiele die Erstattung der Pendlerpauschale in zahlreichen Fällen höher aus, als die Mehrkosten für Kraftstoffe. Ein Anreiz, auf große Autos mit hohem Verbrauch zu verzichten oder öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, gebe die erhöhte Pendlerpauschale demnach nicht.
Quelle: Autozeitung