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Startseite News

Neues Urteil, Software-Updates illegal |

von Online-Redaktion
Februar 21, 2023
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Lena Trautermann
21.02.2023

Diesel-Skandal
Diesel-Skandal

Nach einem aktuellen Gerichtsurteil könnte der ganze Diesel-Skandal wieder aufgerollt werden.


Foto: IMAGO / Jan Huebner

Im Zuge des Diesel-Skandals bekamen Millionen von Autos Software-Updates. Diese wurden jetzt von einem Gericht als illegal eingestuft – wird der Abgas-Skandal nun wieder aufgerollt?

Vor siebeneinhalb Jahren wurde der Abgas-Skandal um VW und weitere Autohersteller bekannt. Seitdem sind viele Urteile gefallen und Millionen Autos mit Software-Updates nachgerüstet worden, um sie vor dem Erlöschen der Betriebserlaubnis zu schützen. Doch genau diese Updates stehen nun wieder infrage. Denn das Verwaltungsgericht Schleswig hat kürzlich eines dieser Updates für illegal erklärt und damit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) entsprochen. Jetzt könnte der Diesel-Skandal wieder neu aufgerollt werden. Hintergrund: Im Diesel-Skandal war herausgekommen, dass VW und weitere Autohersteller illegale Abschaltvorrichtungen einsetzten, um die Abgasreinigung in bestimmten Situationen zu drosseln. Dieses Verhalten des Systems sollte mittels Software-Update für die betroffenen Fahrzeuge korrigiert werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte daher 2016 u.a. ein Update für den VW Golf mit dem Motor EA 189 freigegeben, welches die illegalen Abschaltvorrichtungen jedoch nicht vollständig entfernte. Dagegen leitete die DUH im April 2018 ein Musterverfahren ein und bekam nun vor dem Verwaltungsgericht Schleswig Recht. Das Gericht verurteilte das KBA dazu, gegen Volkswagen zur Entfernung der Abschalteinrichtungen vorzugehen. Auch interessant: Unsere Produkttipps bei Amazon

News

Musterfeststellungsklage gegen VW

VW-Diesel: Urteile & Schadensersatz

Schadensersatz trotz Verjährung

Leslie & Cars fährt den VW Golf R (2023) im Video:!–endfragment–>!–startfragment–>

 

Software-Update illegal: Was bedeutet das für Diesel-Fahrende?

Was genau das Urteil für Dieselfahrer:innen bedeutet, ist noch nicht klar. Fakt ist: Die DUH hat angekündigt, auch gegen die Software-Updates weiterer Dieselfahrzeuge u.a. von BMW, Mercedes oder Audi vorzugehen. In diesem Sinne sind bereits 118 weitere Klagen vorbereitet. Dabei ist das aktuelle Urteil für die weiteren Verfahren wegweisend. Insgesamt könnten so bis zu 10 Millionen Fahrzeuge erneut von Ausbesserungsmaßnahmen betroffen sein. Die DUH verlangt, die betroffenen Fahrzeuge zurückzurufen und eine Hardware-Nachrüstung vorzunehmen, um die Abschalteinrichtung dauerhaft zu entfernen. Die Alternative wäre eine Stilllegung der Fahrzeuge mit Entschädigungszahlungen an die Kundschaft durch die Hersteller. Doch noch hat das KBA die Möglichkeit, gegen das Urteil in Revision zu gehen. Bevor Dieselfahrer:innen hierzulande also tatsächlich Maßnahmen ergreifen müssen, wird es noch einige Zeit dauern.

 

Warum ist das Software-Update illegal?

Ursprünglich stand der VW-Motor EA 189 in der Kritik, da er mit einer Abschalteinrichtung für die Abgasreinigung ausgestattet war. Dabei erkannte der Motor Prüfzyklen und ließ die Abgasreinigung laufen, während sie im Realbetrieb abgeschaltet wurde. So wurden auf dem Prüfstand deutlich niedrigere Abgaswerte erzielt, als im Realbetrieb. Solche Abschalteinrichtungen wurden nicht nur bei Autos aus dem Volkswagen-Konzern, sondern auch bei BMW, Mercedes und anderen Herstellern entdeckt. Daher mussten in den vergangenen Jahren Millionen von Dieselfahrzeugen mit einer Software nachgerüstet werden. Die Kritik der DUH an der Software: Zwar werden Prüfzyklen nun nicht mehr erkannt, doch es gibt nach wie vor Thermofenster, die die Abgasreinigung in Abhängigkeit zur Außentemperatur abschalten und dafür sorgen, dass die Autos nach wie vor Grenzwerte überschreiten. Laut VW sei dies zum Schutz des Motors vorgesehen. Das Gericht urteilte nun aber anders. Demnach müssen die Abschalteinrichtungen vollständig entfernt werden.

News

VW-Strafe im Dieselskandal

VW-Skandal: Chronologie (Update!)

Entschädigung für VW-Dieselfahrer

Tags:

Quelle: Autozeitung

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