Ist eine Maske im Auto beim Fahren zum Schutz gegen das Coronavirus erlaubt? Und wo gilt sogar eine Maskenpflicht bei Fahrten im privaten Wagen? AUTO ZEITUNG gibt die Antworten. Außerdem: Das Mitführen von Masken im Auto soll künftig Pflicht werden!
In Zeiten der Corona-Krise tragen immer mehr Menschen einen Mundschutz, aber wie sieht es mit dem Tragen einer Maske im Auto aus? Was ist erlaubt, was nicht? Fest steht: Eine generelle Maskenpflicht wie in öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es für Autofahrer:innen zum Schutz vor dem Coronavirus lediglich in Berlin. Hier ist seit Februar 2021 das Tragen einer medizinischen Maske im Auto so wie beim Einkaufen und bei Fahrten im ÖPNV Pflicht. Ausgenommen sind Fahrer:innen und bei Fahrten im privaten Wagen die Mitglieder des eigenen Haushalts. Auch Autofahrer:innen in anderen Bundesländern können beim Autofahren einen Mund- und Nasenschutz aufsetzen, müssen dabei aber einige Dinge beachten. Denn die ausschlaggebenden Gesichtszüge müssen im Wesentlichen weiterhin auszumachen sein, damit man für andere noch klar erkennbar bleibt. Geregelt wird das Maskierungsverbot seit 2017 im Paragraf 23, Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung. Demzufolge sind übrigens auch Karnevalsmasken, Schleier, Nikab, andere Schutzmasken oder ein über den Mund gezogener Schal tabu. „Bei den handelsüblichen Masken sollte das eigentlich kein Problem sein, da das Gesicht damit im Normalfall noch zu erkennen ist“, schätzt der ADAC die rechtliche Situation ein. Allerdings könne es bei selbstgemachten Masken vorkommen, dass diese das Gesicht zu weit verdecken. „Das ist alles eine Einzelfallentscheidung und steht letztendlich im Ermessen des Polizeibeamten“, so der ADAC weiter zur Frage, ob Masken im Auto beim Fahren zulässig sind. Mehr zum Thema: Corona-Pandemie – Regeln fürs Autofahren
Tipps für Hygiene im Auto (im Video):
Ist Maske tragen im Auto erlaubt?
Wer zum Schutz gegen das Coronavirus eine Maske im Auto trägt und nach Ermessen der Polizeibeamt:innen so sein Gesicht am Steuer unkenntlich macht, muss mit Bußgeldern in Höhe von 60 Euro rechnen. „Eine Mund- und Nasenmaske zum Corona-Schutz etwa müssen Autofahrer:innen am Steuer daher absetzen“, legt sich der Automobilclub von Deutschland (AvD) fest. Lassen sich Verkehrsteilnehmer:innen im Nachhinein etwa auf einem Blitzerfoto nicht identifizieren, kann die Straßenverkehrsbehörde für Fahrzeughalter:innen zudem das Führen eines Fahrtenbuchs anordnen. Dem ADAC zufolge handhaben die Bußgeldbehörden dies zurzeit jedoch großzügiger, wodurch von der einen oder anderen Ahndung abgesehen wird, insbesondere bei gewerblichen Fahrten (Taxi, Paketdienst). Darüber hinaus darf ein Mundschutz auch nicht die Sicht der Fahrenden stören. Hier sollten vor allem Brillenträger:innen achtsam sein, da je nach Beschaffenheit des Mundschutzes die Brillengläser beschlagen können. Was für die Fahrer:innen gilt, ist für die anderen Insassen im Auto egal: Sie dürfen jederzeit eine Maske tragen – unabhängig von Größe und Beschaffenheit. Und auch für Motorradfahrer:innen gilt eine Ausnahme: Sie müssen während der Fahrt ohnehin einen Schutzhelm tragen. Allerdings gilt beim Tanken eine Maskenpflicht (FFP2- oder medizinische Maske), schon beim Aussteigen an der Tankstelle müsse diese getragen werden, so die Verkehrsexpert:innen des ADAC. Mehr zum Thema: Die Automobilbranche in der Corona-Pandemie
Mitführen von Masken im Auto könnte Pflicht werden
Autofahrer:innen sollen künftig dazu verpflichtet werden, zwei Masken zum Schutz vor dem Coronavirus im Auto dabei zu haben. Das haben eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums der Düsseldorfer „Rheinische Post“ am 26. September 2021 bestätigt. Demnach plant das Bundesverkehrsministerium eine „Mitführpflicht“ von Mund-Nase-Bedeckungen auch für die Zeit nach der Corona-Pandemie. Vorgesehen sei eine Anpassung der vorgeschriebenen Ausstattung für den Erste-Hilfe-Koffer. Eine dementsprechende Änderung in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung könnte 2022 in Kraft treten. Verstöße könnten dann mit einem Bußgeld von fünf Euro geahndet werden. Der ADAC sieht eine „Mitführpflicht“ von Mund-Nase-Bedeckungen auch für die Zeit nach der Corona-Pandemie jedoch eher kritisch. „Regelungen finden dann die Akzeptanz der Menschen, wenn sie nachvollziehbar sind und der Regelungsbedarf erkennbar ist“, sagte eine Sprecherin nachdem bereits Anfang 2021 eine Pflicht für das Mitführen von Mund-Nase-Bedeckungen zur Sprache kam. Während der Pandemie werde die Maske notwendigerweise von den Menschen mitgeführt, weil sie diese spätestens beim Tanken oder beim Einkaufen benötigen. Nach Bewältigung der Pandemie erschließe sich der Sinn dagegen kaum.
Quelle: Autozeitung