Zum Wechsel der Kfz-Versicherung gilt der 30. November als Stichtag. Unter bestimmten Umständen können Autofahrer ihren alten Vertrag auch danach kündigen. Nicht alle Versicherer weisen transparent darauf hin.
Wer einen höheren Beitrag zahlen soll, hat ein Sonderkündigungsrecht. Das gilt einen Monat nach Erhalt der Rechnung – also oft bis in den Dezember hinein. Der Versicherer muss die Kunden auf ihr Kündigungsrecht hinweisen und einen Beitragsvergleich machen.
„Die Versicherer setzen diese Vorgabe aber ganz unterschiedlich um. Einige schreiben am Anfang des betreffenden Absatzes klar: ‚Sie können Ihre Kfz-Versicherung kündigen.‘ Bei anderen Anbietern müssen sich die Kunden die Zahlen von zwei unterschiedlichen Seiten ihrer Rechnung zusammensuchen“, sagt Wolfgang Schütz vom Vergleichsportal Verivox.
Entscheidend für das Sonderkündigungsrecht ist der Vergleichsbeitrag, den der Versicherer ausweisen muss: Dieser Beitrag gibt an, wie viel der Kunde bei konstantem Beitrag zahlen müsste. Ist der neue Rechnungsbeitrag höher als der Vergleichsbeitrag, darf der Autofahrer auch im Dezember noch kündigen.
So erkennen Sie das Sonderkündigungsrecht
Der Vergleichsbeitrag ist wichtig, weil selbst dann eine Erhöhung vorliegen kann, wenn die Summe auf der Rechnung sinkt. Das hängt mit dem Schadenfreiheitsrabatt für unfallfreies Fahren zusammen. Auch wenn der Rabatt steigt, aber der Versicherer den Beitrag nicht in gleichem Umfang senkt, hat der Autofahrer ein Sonderkündigungsrecht.
Übrigens muss der Versicherer nicht immer an der Preisschraube drehen, damit der Kunde ein Sonderkündigungsrecht hat. Jährlich werden je nach Schadenhäufigkeit alle Automodelle in Typklassen und alle Orte in Regionalklassen eingestuft, die ebenfalls den Preis beeinflussen. Liegt der höhere Beitrag nur an der teureren Typ- oder Regionalklasse, hat der Autofahrer ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht.
Quelle: T-Online