Welche Kosten für den Erwerb des Führerscheins anfallen, ist im Vorfeld nur schwer zu kalkulieren. Wir informieren über Praxis und Theorie in der Fahrschule und das Beantragen des Führerscheins. Außerdem: ADAC beklagt mangelndes Wissen bei vielen Autofahrenden.
Welche Kosten für den Erwerb des Führerscheins anfallen, lässt sich vor Beginn der Ausbildung in der Fahrschule nicht exakt berechnen. Denn: Die Grundbedingungen und Preise sind abhängig von Bundesland, Fahrschule, Führerscheinklasse, Region und individuellem Talent. Nur einige wenige Posten sind genau vorhersehbar. Um sich trotzdem vorab einen groben Eindruck verschaffen zu können, erklärt die AUTO ZEITUNG, wie sich die Kosten für den Führerschein zusammensetzen und ob es Möglichkeiten gibt, Geld einzusparen. Darüber hinaus informieren wir über Praxis und Theorie in der Fahrschule, die Probezeit und das Beantragen des Führerscheins. Außerdem: Diese Regeln gelten in Fahrschulen während der Corona-Krise. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon
Der teuerste Führerschein der Welt (Video):
Führerschein: So setzen sich die Kosten zusammen
Die Kosten für den Führerschein setzen sich aus zahlreichen Posten zusammen, die zum Großteil abhängig von den jeweiligen Rahmenbedingungen sind. Sie variieren je nach Bundesland, Fahrschule und sogar zwischen Großstadt und Land. Zunächst einmal wird von Fahrschulen eine Grundgebühr erhoben, mit der Verwaltung sowie theoretischer Unterricht (12 Doppelstunden á 90 Minuten für Grundstoff, 2 Doppelstunden á 90 Minuten für Zusatzstoff) abgedeckt sind. Auch Kosten für Lernmaterialien wie Online-Zugänge für Führerschein-Apps, Bücher oder Online-Medien sollten Fahrschüler:innen einkalkulieren. Außerdem fallen Ausgaben für einen Erste-Hilfe-Kurs (Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort) und Passbilder an, die abhängig vom jeweiligen Anbieter sind. Auch die Verwaltungsgebühren der zuständigen Behörde für das Beantragen des Führerscheins können je nach Bundesland und Führerscheinklasse variieren. Für den benötigten Sehtest wird eine gesetzliche Gebühr von 6,43 Euro erhoben. Auch für die Vorstellung zur Führerscheinprüfung müssen Fahrschüler:innen zahlen und dann kommen noch die Gebühren der Prüforganisationen für die Prüfungen in Theorie und Praxis hinzu.
Praxis in der Fahrschule: Das kosten die Fahrstunden
Ein ebenfalls kaum absehbarer Faktor bei den Führerscheinkosten sind die Fahrstunden im Zuge der Praxiseinheiten. Da Fahrschulen keiner Gebührenordnung unterliegen, können sie alle ihre eigenen Preise festlegen. Fahrschüler:innen sollten aber zwischen 20 und 45 Euro pro Regelfahrstunde und mit etwa 50 bis 60 Euro pro Sonderfahrstunde rechnen. Eine vorgeschriebene Stundenanzahl für normale Fahrten gibt es nicht, weshalb sie teils stark variieren kann. Ausschlaggebend ist dabei nicht nur das Talent, sondern auch der Ort, an dem die Fahrstunden absolviert werden: Fahrschüler:innen in Großstädten benötigen häufig mehr Stunden als diejenigen, die auf dem Land wohnen – schließlich müssen sie sich im unübersichtlichen Stadtverkehr zurechtfinden. Zusätzlich zu den Regelfahrstunden sind insgesamt mindestens zwölf Sonderfahrstunden á 45 Minuten vorgeschrieben: drei Nachtfahrten, vier Autobahnfahrten und fünf Überlandfahrten. Auch interessant: Alles zum Motorradführerschein
Führerscheinkosten: Angebote mehrerer Fahrschulen vergleichen
Da jede Fahrschule ihre eigenen Preise festlegt, kann es sich lohnen die Angebote verschiedener Fahrschulen miteinander zu vergleichen. Teilweise lassen sich die Kosten für Fahrstunden sowie die Grundgebühr auf den Webseiten einsehen. Für diesen Vergleich sollten sich Fahrschüler:innen Zeit nehmen und sich die Kosten genau erläutern lassen. Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände nennt folgende Richtwerte, die zur ersten, groben Einschätzung des finanziellen Gesamtpakets einer Fahrschule dienen sollen:
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Der Grundbetrag sollte nicht höher als das Zehnfache einer normalen Fahrstunde sein
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Sonderfahrten sollten nicht mehr als das Eineinhalbfache von Normalfahrstunden kosten
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Die Kosten für die Vorstellung zur theoretischen und praktischen Führerscheinprüfung sollten insgesamt das Fünffache der Kosten für eine Fahrstunde nicht überschreiten
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Verlangt die Fahrschule nach nicht bestandener Theorieprüfung einen Teilgrundbetrag sollte auch dieser nicht mehr als das Fünffache einer Fahrstunde kosten
So Kosten für den Führerschein einsparen
Am ehesten können Fahrschüler:innen Kosten für den Führerschein einsparen, wenn sie sich Lernmaterial bei Freund:innen oder Bekannten ausleihen. Andere Versuche, Kosten für den Führerschein einzusparen, können schnell nach hinten losgehen. Wer etwa aus Kostengründen die ein oder andere Fahrstunde weniger nimmt und deswegen durch die Prüfung fällt, gibt am Ende wegen erneut zu entrichtender Prüfungsgebühren und zusätzlicher Fahrstunden unterm Strich mehr aus. Um die Anzahl der Fahrstunden zu minimieren, können lediglich private Übungsstunden auf dem Verkehrsübungsplatz helfen. Wer Kosten einsparen will, sollte prinzipiell auf gute Vorbereitung setzen, bei jeder Übungsstunde versuchen, möglichst viel zu lernen und bei Unklarheiten Fragen stellen.
Den Führerschein vor der Prüfung beantragen
Um zur Führerscheinprüfung zugelassen zu werden, muss der Führerschein vorher bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Diese Zuständigkeiten können je nach Bundesland, Stadt oder Gemeinde variieren: So kann etwa das Einwohnermeldeamt, das Straßenverkehrsamt oder auch die Kreisbehörde verantwortlich sein. Am besten ist es, dies bei der jeweiligen Fahrschule in Erfahrung zu bringen. Diese übernimmt manchmal auch das Beantragen, dann sind die Kopien der benötigten Dokumente einzureichen. Zu den notwendigen Papieren gehören ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Foto sowie eine Bestätigung der Fahrschule. Für die Führerscheinklassen A, A1, A2, B, BE, L, AM und T wird zudem eine Teilnahmebestätigung über eine Unterweisung in „lebensrettenden Sofortmaßnahmen“, auch Erste-Hilfe-Kurs genannt, für das Beantragen des Führerscheins benötigt. Hinzu kommt noch eine Sehtest-Bescheinigung, die nicht älter als zwei Jahre sein darf. Und wer sich für das Begleitete Fahren entscheidet, sollte darüber hinaus noch Personalien, Unterschrift sowie Kopien des Personalausweises und des Führerscheins der jeweiligen Begleitpersonen parat haben.
Diese Gebühren fallen für die Führerscheinprüfung an
Bei der theoretischen und praktischen Führerscheinprüfung können Fahrschüler:innen unabhängig von Region und Fahrschule mit festen Beträgen kalkulieren. Die Gebühren für die theoretische Prüfung am PC betragen 22,49 Euro – unabhängig davon, welche Führerscheinklasse erworben wird. Anders sieht es bei den Gebühren für die Praxis aus – sie unterschieden sich von Klasse zu Klasse und wurden zum Jahreswechsel 2021 mit der Änderung der praktischen Prüfung angehoben. Für Klasse A (Motorrad) werden nun beispielsweise 145,56 Euro statt bislang 121,38 Euro fällig, für die Klasse B (Auto) sind es nun 116,93 statt 91,75 Euro.
Durch die Führerscheinprüfung gefallen: zusätzliche Kosten
Wer durch die Führerscheinprüfung gefallen ist – egal ob in der Theorie oder der Praxis –, muss mit zusätzlichen Kosten rechnen. Zum einen können Fahrschulen einen sogenannten Teilgrundbetrag für das Weiterführen der Ausbildung erheben. Allerdings nur dann, wenn dies im mit der Fahrschule geschlossenen Ausbildungsvertrag festgehalten ist und in der Preisinformation der Fahrschule ausgewiesen wurde. Außerdem werden auch die Gebühren für Tüv oder Dekra bei Wiederholen einer Prüfung erneut im vollen Umfang fällig. Zudem müssen Fahrschüler:innen, die durch die praktische Prüfung gefallen sind, weitere Fahrstunden nehmen. Das kann vor allem dann teuer werden, wenn Fahrschulen einen höheren Satz für die sogenannten „Nachschulungsstunden“ in Rechnung stellen.
Automatik oder Schaltgetriebe bei Führerscheinprüfung: Neuregelung 2021
Der Praxis-Teil der Führerscheinprüfung wurde zum 1. April 2021 geändert: Seitdem ist es möglich, die Fahrprüfung auf einem Auto mit Automatikgetriebe zu absolvieren, ohne dass die Fahrerlaubnis auf das Führen eines Pkw mit Automatikgetriebe beschränkt wird. Voraussetzung dafür ist jedoch die Teilnahme an einer Schulung in einer Fahrschule im Umfang von mindestens zehn Stunden (à 45 Minuten) sowie eine 15-minütige Testfahrt, in der die Fähigkeit zur „sichereren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges der Klasse B“ nachgewiesen werden muss. Vor dem 1. April 2021 dürfen diejenigen, die ihre Führerscheinprüfung mit einem Automatik-Auto machen, kein Auto mit manueller Schaltung fahren – außer sie absolvieren eine zusätzliche praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit manueller Schaltung.
Führerscheinprüfung bestanden: So lange gilt die Probezeit & Politik diskutiert Verlängerung
Wer seine Führerscheinprüfung in Theorie und Praxis bestanden hat, sollte die zweijährige Probezeit im Blick haben. Denn beim erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis wird der Führerschein nur „auf Probe“ erteilt. So gilt etwa während der Probezeit nicht die ansonsten übliche Promillegrenze von 0,3, sondern von strikten 0,0. Die Missachtung der Verkehrsregeln kann im Verhältnis gesehen schwerwiegende Konsequenzen haben. Interessant: Derzeit (Dezember 2021) überlegt die Politik, bestehende Führerschein-Vorgaben für Fahranfänger:innen zu verschärfen und die Probezeit von zwei auf drei Jahre zu erhöhen. Auch die Möglichkeit sogenannter Feedback-Fahrten wird diskutiert. Wer sich etwa vier Monate nach bestandener Fahrprüfung freiwillig zwei Testfahrten von 90 Minuten unterziehe, können die Probezeit auf die bislang bestehende Frist von zwei Jahren verkürzen. Eine Entscheidung wird nicht vor Frühjahr 2022 erwartet.
Führerschein: Das sollten Fahrschüler:innen während der Corona-Krise wissen
Während der Corona-Krise waren die Fahrschulen vorübergehend dicht und auch Fahrprüfungen waren von Mitte März 2020 an für mehrere Wochen zunächst eingeschränkt und schließlich nahezu bundesweit nicht möglich. Im Mai 2020 einigten sich TÜV-Verband VdTÜV, die Dekra, die Bundesvereinigung für Fahrlehrerverbände und die Interessenvereinigung „Moving“ sich dann auf Leitlinien für die Prüfungen. Im Fokus steht die Minimierung des Infektionsrisikos. So enthält das Dokument vor allem Leitlinien zu Hygiene- und Abstandsregelungen sowohl bei der theoretischen als auch bei der praktischen Fahrerlaubnisprüfung. So sollen etwa Prüfungsfahrten nur dann stattfinden, wenn alle Personen im Auto eine Maske zum Schutz vor dem Coronavirus tragen. Da sich Beschränkungen während der Corona-Krise auch weiterhin stetig ändern können, sollten sich Betroffene unbedingt bei ihrer Fahrschule über die aktuellen Regelungen informieren. Denn all diejenigen, die gerade auf dem Weg in Richtung Führerschein sind und immer noch keine Prüfungen in Theorie und Praxis absolvieren können, stehen auch weiterhin vor gewissen Herausforderungen. Zwar verfallen bisher erbrachte Leistungen wie etwa absolvierte Nachtfahrten im Zweifel nicht. Aber: Fahrlehrer:innen müssen sich vor der späteren Prüfung davon überzeugen, dass die Kenntnisse auch noch vorhanden sind. Dieter Quentin von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände geht davon aus, dass Fahrschüler:innen nach der Zwangspause das Fahrgefühl schnell wieder erlangen können. Vermutlich werde man aber ein, zwei Extra-Stunden benötigen. Gleichzeitig rät er davon ab, nach der Pause direkt die Fahrprüfung zu machen: „Nach mehreren Wochen ohne Fahrstunde geht man in der Prüfung sicherlich baden.“ Bei der theoretischen Führerscheinprüfung gibt es ein ganz anderes Problem: Die praktische Ausbildung muss nämlich eigentlich spätestens ein Jahr nach der erfolgreichen Theorieprüfung beendet sein – sonst muss man sie wiederholen. Aufgrund der Corona-Krise wurde diese Frist jedoch um sechs Monate verlängert. Führerschein-Anwärter:innen haben nun eineinhalb Jahre Zeit, um nach der Theorie auch die Praxis zu meistern.
ADAC kritisiert mangelndes Autofahrerwissen
Bei vielen deutschen Autofahrenden herrschten große Wissenslücken und zum Teil eine gefährliche Selbstüberschätzung, zu diesem Fazit kommt der ADAC Anfang Juli 2022. Nur zwei Prozent der repräsentativ ausgewählten Befragten konnten die Testfragen aus dem Katalog der Führerschein-Theorieprüfung zu mehr als 80 Prozent richtig beantworten. Im Durchschnitt sei knapp die Hälfte der Aufgaben korrekt gelöst worden. Als besonders bedenklich bewertet der ADAC die Tatsache, dass gerade diejenigen, die ihr Verkehrswissen viel besser als das der anderen einstuften, im Test schlechter abgeschnitten haben. Befragt wurden mehr als 3500 Personen ab 17 Jahren, die einen Pkw-Führerschein besitzen und an mehr als drei Tagen im Jahr ein Auto benutzen. Die Testpersonen mussten 20 Original-Prüfungsfragen beantworten, die aus verschiedenen Kategorien kamen. Die ADAC-Befragung „Autofahrerwissen 2022“ konzentrierte sich dabei auf häufige Unfallursachen im Fahrverhalten und auf Prüfungsfragen, die noch relativ neu im Repertoire sind, wie etwa Schutzvorschriften für Radfahrer oder Telefonieren im Auto. Am häufigsten wurde laut ADAC die Frage zum erforderlichen Abstand zu Vorausfahrenden korrekt beantwortet, die Regel „halber Tacho“ hatten 87 Prozent verinnerlicht. Fast genauso viele wussten, wie schnell ein Promille Alkohol im Blut abgebaut wird. Wichtige Verhaltensweisen an Kreuzungen, etwa bei „Rechts vor Links“, wussten immerhin 70 Prozent zu beantworten. Deutlich habe es hingegen beim Wissen um Regelungen zum Befahren von Umweltzonen ausgesehen: Nur sechs Prozent hätten gewusst, dass nicht nur Benzin- und Diesel-Pkw eine Feinstaubplakette benötigen, sondern auch Elektroautos. Details zum Telefonieren im Auto hatten nur zwölf Prozent auf dem Schirm. Nur 25 Prozent wussten, wo das Reißverschlussverfahren angewendet wird. Unter den Teilnehmenden waren dem ADAC zufolge viele routinierte Autofahrer:innen: Zwei Drittel besäßen ihren Führerschein seit mehr als 20 Jahren, nur ein Prozent weniger als zwei Jahre. Mehr als die Hälfte fahre an mindestens 200 Tagen im Jahr mit dem Auto. Überdurchschnittlich viele richtige Antworten kamen von Führerscheinneulingen, was wiederum zeigt, dass ältere Autofahrer:innen zwar in der Regel über Routine verfügen, das theoretische Wissen aufgrund des längeren Zeitraums seit der Führerscheinprüfung aber lückenhaft wird. Der ADAC rät, seine Kenntnisse ab und zu aufzufrischen, vor allem angesichts der im Laufe der Jahre vorgenommenen Änderungen bei den Verkehrsregeln.
Quelle: Autozeitung