- Auch nach Corona: Schutzmaske im Verbandskasten
- Corona-Regel: Maskenpflicht im Auto?
- Das gilt bei Ausgangssperre für Autofahrer:innen
Corona-Regeln: Der andauernde Kampf gegen das Coronavirus hat viele Änderungen im täglichen Leben mit sich gebracht. Die Einführung der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hat vieles vereinfacht. Auch Autofahrer:innen gibt es Reglen. Künftig sollen Mund-Nase-Bedeckungen zur Pflicht-Ausstattung im Auto werden. Dieser Artikel wurde am 27. September 2021 aktualisiert.
Auch nach Corona: Schutzmaske im Verbandskasten
Künftig soll es Pflicht sein, einen Mundschutz im Auto mitzuführen. Eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums habe das der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ bestätigt. Auch nach der Corona-Pandemie soll eine Mund-Nase-Bedeckung zur vorgeschriebenen Ausstattung im Verbandskasten gehören. Die dahingehende Regel-Anpassung möchte das Bundesverkehrsministerium mit der nächsten Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung umsetzen. Mit einem Inkrafttreten der Masken-Vorschrift ist voraussichtlich 2022 zu rechnen. Wer einen nicht vorschriftsmäßig ausgestatteten Erste-Hilfe-Kasten im Auto hat, muss mit einem Bußgeld von fünf Euro rechnen.
Tipps zur Hygiene im Auto (Video):
Corona-Regel: Maskenpflicht im Auto?
Eine generelle Maskenpflicht wie in öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es für Autofahrer:innen zum Schutz vor dem Coronavirus nicht – auch eine Kontaktbeschränkung gilt beim Autofahren aktuell nicht. Sollten die Infektionszahlen wieder ansteigen, können sich die Vorschriften jedoch wieder verschärfen. Grundsätzlich wird empfohlen, gemeinsame Autofahrten mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts zu beschränken und im Zweifel einen Mundschutz während der Fahrt zu tragen. Auch das Stoßlüften ist in diesem Falle ratsam und im Fahrzeug grundsätzlich auch gut umsetzbar. Wer seinen Mund- und Nasenschutz auch beim Autofahren aufsetzen möchte, muss einige Dinge beachten. Denn die ausschlaggebenden Gesichtszüge müssen im Wesentlichen weiterhin auszumachen sein, damit man für andere noch klar erkennbar bleibt. Sonst droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Außerdem rät der ADAC davon ab, die Schutzmaske während der Fahrt an den Innenspiegel zu hängen, da sie die Sicht einschränken und die Person am Steuer ablenken könnte. Besser sei es, die Maske mit der Innenseite nach oben in eine Plastikschale zu legen, die man anschließend zu Hause ausspült.
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Das gilt bei Ausgangssperre für Autofahrer:innen
Wenn Ausgangssperren gelten, ist der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung von 22 Uhr bis 5 Uhr am Folgetag untersagt. Auch das Autofahren ist dann nicht mehr erlaubt. Jegliche An- und Abreisen müssen vor 21 oder nach 5 Uhr erfolgen – außer es gilt ein Ausnahmefall. Weiterhin erlaubt bleiben etwa Autofahrten zur und von der Arbeit nach Hause oder etwa auch die Betreuung und Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen. Auch zur Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Leistungen darf das Haus verlassen werden. Mehr zum Thema: Auswirkungen des Coronavirus auf die Autobranche
Quelle: Autozeitung