Der aktuelle Bußgeldkatalog (2021) beinhaltet alle Bußgelder, Punkte und mögliche Fahrverbote (bzw. Führerscheinentzug). Seit der im April 2020 eingeführten und wenig später teilweise wieder außer Kraft gesetzten StVO-Novelle fragen sich viele: Welche Strafen drohen denn nun bei 21 oder 26 km/h zu schnell, wie viele Punkte gibt es bei Rotlichtverstoß oder Abstandsvergehen? Das gilt ab 10. November 2021!
Im aktuellen Bußgeldkatalog (2021) sind sämtliche Geldstrafen aufgelistet, die Verkehrsteilnehmer:innen auferlegt werden, sobald sie ordnungswidrig gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen – also etwa beim zu schnellen Fahren oder beim Nichtbeachten einer roten Ampel erwischt werden. Nachdem Bund und Länder über ein Jahr lang über die Änderung der StVO-Novelle beraten hatten, gab es Mitte April 2021 endlich eine Einigung im Bußgeldstreit. Die erneut geänderte StVO gilt ab 10. November 2021. Der Streit zog sich seit Februar 2020 hin. Damals war die Änderung der StVO beschlossen, dann aber wegen eines Formfehlers wieder kassiert worden. Deshalb galten die alten Strafen weiter – was auch neue Regeln zum besseren Schutz von Radfahrer:innen blockierte. Vor allem die verschärften Regeln für zu schnelles Fahren und das raschere Verhängen eines einmonatigen Fahrverbots hielten einige für überzogen. Diskutiert wurden viele Optionen, von der Rückkehr zum alten Katalog über die ausschließliche Beseitigung des Formfehlers hin zu abgewandelten Sanktionen. Wir fassen die Änderungen am Bußgeldkatalog zusammen. Mehr zum Thema: Der Bußgeldrechner
Auto-Posing verboten (Video):
Änderungen beim neuen Bußgeldkatalog 2021
Zum 1. Januar 2021 trat eine wichtige Änderung im aktuellen Bußgeldkatalog in Kraft: Gaffer:innen müssen künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer empfindlichen Geldstrafe rechnen, wenn sie Unfallbilder von Verstorbenen machen oder diese filmen. Bislang waren mit Paragraf 201 a StGB nur lebende Personen vor bloßstellenden Aufnahmen geschützt.
Punkte: Dann droht der Entzug der Fahrerlaubnis
Und: Auch weiterhin ist im aktuellen Bußgeldkatalog die Fahrerlaubnis mit acht Punkten weg – vor 2014 brauchte es dafür schon 18 Punkte. Neben Autofahrer:innen sind seit der Reform des Bußgeldkatalogs auch Radfahrer:innen und Fußgänger:innen von Bußgeldern und Punkten betroffen. Fußgänger:innen erhalten aber keine Punkte für Ordnungswidrigkeiten, sie können lediglich mit einem Bußgeld bestraft werden. Wer keine Punkte kassieren oder ein Bußgeld bezahlen will, der sollte sich im Straßenverkehr ordnungsgemäß verhalten. Dazu gehört inzwischen auch, dass jeder Verkehrsverstoß für sich verjährt. Wer seine Fahrerlaubnis verliert, kann diese frühestens nach sechs Monaten neu beantragen.
Alt vs. neu: Bußgeldkatalog steht
2020 gab es einige Änderungen am Bußgeldkatalog, wobei vor allem höhere Strafen für das Parken in zweiter Reihe sowie auf Geh- und Radwegen, das Blockieren der Rettungsgasse, der größere Abstand zu Fahrradfahrer:innen bei Überholvorgängen oder das direkte Überholverbot bei Zweirädern im Fokus standen. Da Teile der neuen StVO wegen eines Formfehlers rechtswidrig waren, hatten die Bundesländer seit Juli 2020 aber wieder die Regeln des „alten“ Bußgeldkatalogs für Fahrverbote angewendet. Im April 2021 haben sich die Verkehrsminister der Länder mit Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) auf einen neuen Bußgeldkatalog verständigt, der ab 10. November 2021 in Kraft tritt. Die für viele Kraftfahrer:innen vermutlich wichtigsten Punkte sind die Regelungen zu drohenden Fahrverboten sowie die Bußgelder bei Tempoverstößen. Wer ein 30er-Schild innerorts übersieht (Augenblicksversagen) muss den Führerschein, anders als in der letzten Novelle angestrebt, nun nicht sofort abgeben. Ein Fahrverbot wird erst bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h innerorts und ab 36 km/h außerorts fällig. Auf die erweiterte Warnschuss-Regelung wurde also verzichtet. Außerorts gilt wie bisher § 4 Absatz 2 Satz 2 BKatV. Demnach wird ein Fahrverbot in der Regel im Wiederholungsfall innerhalb eines Jahres bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h verhängt. Auch auf die angedachte Gefahrenstellenregelung vor Schulen, Kindergärten oder Baustellen aus dem letzten Vorschlag wurde verzichtet. Die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen haben sich im Vergleich zum alten Bußgeldkatalog nahezu verdoppelt, wie man auch an den Bußgeldern innerorts sieht. Punkte und Fahrverbote bleiben hingegen wie gehabt. Weitere Änderungen der StVO betreffen das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten in zweiter Reihe sowie auf Schutzstreifen. Dafür werden nun 110 Euro fällig. Weiterhin wurde auch der Rettungsgasse mehr Wichtigkeit beigemessen. Wer keine bildet, bekommt nun neben 200 Euro Bußgeld auch ein Fahrverbot aufgedrückt. Darüber hinaus wurde auch das Bußgeld für unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz auf 55 Euro angehoben. Ein neuer Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge ist ebenfalls eingeführt worden. Das Bußgeld beträgt 55 Euro.
Alte und neue Regelungen zu Geschwindigkeitsverstößen im Überblick (Tabelle)
Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen | ||
Vergehen | „neue“ StVO | „alte“ StVO |
innerorts | ||
bis zu 10 km/h | 30 € | 15 € |
11-15 km/h | 50 € | 25 € |
16-20 km/h | 70 € | 35 € |
21-25 km/h | 115 €, 1 Punkt | 80 €, 1 Punkt |
26-30 km/h | 180 €, 1 Punkt (1 Monat Fahrverbot bei Wdh.) |
100 €, 1 Punkt (1 Monat Fahrverbot bei Wdh.) |
31-40 km/h | 260 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot | 160 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
41-50 km/h | 400 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot | 200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
51-60 km/h | 560 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot | 280 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot |
61-70 km/h | 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot | 480 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot |
über 70 km/h | 800 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot | 680 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot |
außerorts | ||
bis zu 10 km/h | 20 € | 10 € |
11-15 km/h | 40 € | 20 € |
16-20 km/h | 60 € | 30 € |
21-25 km/h | 100 €, 1 Punkt | 70 €, 1 Punkt |
26-30 km/h | 150 €, 1 Punkt (1 Monat Fahrverbot bei Wdh.) |
80 €, 1 Punkt (1 Monat Fahrverbot bei Wdh.) |
31-40 km/h | 200 €, 1 Punkt (1 Monat Fahrverbot bei Wdh.) |
120 €, 1 Punkt (1 Monat Fahrverbot bei Wdh.) |
41-50 km/h | 320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot | 160 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
51-60 km/h | 480 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot | 240 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
61-70 km/h | 600 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot | 440 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot |
über 70 km/h | 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot | 600 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot |
Bußgeldkatalog-Kategorien
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Quelle: Autozeitung