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EU-Verbrennerverbot ab 2035: Wissing wehrt sich

von Online-Redaktion
Februar 28, 2023
in Allgemein
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Am 14. Februar 2023 hatte das Europaparlament das Aus für Neuwagen mit Verbrenner ab 2035 beschlossen. Es gab grünes Licht für die neuen CO2-Reduktionsziele für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge im Rahmen des Pakets „Fit für 55“.

Mit 340 zu 279 Stimmen bei 21 Enthaltungen billigten die Abgeordneten die mit dem Rat erzielte Einigung auf überarbeitete CO2-Emissionsnormen für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, die an die ehrgeizigeren Klimaschutzziele der EU angepasst wurden.

Die neuen Regeln ebnen den Weg zu dem CO2-Flottenziel der EU. Demnach sollen neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 2035 emissionsfrei werden, man will die CO2-Emissionen im Vergleich zu 2021 um 100 Prozent reduzieren. Zwischenziel bis 2030 ist, die Emissionen bei Neuwagen um 55 Prozent und bei leichten Nutzfahrzeugen um 50 Prozent zu senken.

73 Bilder

Am 7. März müssen die Minister der 27 Mitgliedsstaaten dem Kompromiss in Brüssel noch zustimmen. Laut der BILD droht aber neben Italien nun auch Bundesverkehrsminister Volker Wissing von der FDP mit einem Veto.

Wissing fordert eine Ausnahme für Verbrenner, die mit E-Fuels betankt werden, also mit grünem Strom erzeugtem Synthetik-Kraftstoff. Der Minister gegenüber der BILD: „Es gibt einen klaren Arbeitsauftrag an die EU-Kommission: Die Nutzung von klimafreundlichen E-Fuels in Pkw zu ermöglichen, und zwar sowohl für die Bestandsflotte als auch für Verbrennungsmotoren, die nach 2035 neu zugelassen werden.“

„Vor dem Hintergrund der enormen Bestandsflotte an Pkw, die wir alleine in Deutschland haben, kann es für die FDP nur einen Kompromiss bei den Flottengrenzwerten geben, wenn auch der Einsatz von E-Fuels möglich wird.“, so Wissing weiter. Andernfalls könne Deutschland bei den anstehenden Abstimmungen „nicht zustimmen“.

Vom strikten Verbrenner-Aus gibt es bislang nur wenige Ausnahmen. Dazu gehört, dass Nischenhersteller, die nur wenige Fahrzeuge produzieren, eine einjährige Schonfrist bei den Emissionszielen erhalten. Außerdem soll die Kommission 2026 noch einmal überprüfen, ob die Ziele erreichbar sind. Sie soll zudem überlegen, ob auch mit E-Fuels betriebene Fahrzeuge zugelassen werden könnten.

Die Verordnung sieht noch weitere wichtige Maßnahmen vor:

  • Bis Dezember 2026 vergleicht die EU-Kommission laufend die Emissionsgrenzwerte mit den Daten zum tatsächlichen Kraftstoff- und Energieverbrauch. Sie erstattet außerdem Bericht über eine Methode zur Angleichung der herstellerspezifischen CO2-Emissionen und schlägt geeignete Folgemaßnahmen vor.
  • Hersteller, die pro Kalenderjahr nur kleine Mengen produzieren – also 1.000 bis 10.000 neue Pkw oder 1.000 bis 22.000 neue leichte Nutzfahrzeuge –, können bis 2035 von den Verpflichtungen ausgenommen werden. Hersteller, die weniger als 1.000 Neufahrzeuge pro Jahr produzieren, sind auch in Zukunft davon ausgenommen. (Dies würde etwa Kleinserienhersteller wie Bugatti oder Pagani betreffen.)
  • Der geltende Anreizmechanismus belohnt Hersteller, die mehr emissionsfreie und emissionsarme Fahrzeuge verkaufen – also Fahrzeuge, die keine oder höchstens 50 g CO2/km verursachen, etwa Elektrofahrzeuge oder leistungsstarke aufladbare Hybridfahrzeuge, mit niedrigeren CO2-Reduktionszielen. Dieser Mechanismus wird nun an erwartete Absatztrends angepasst. Von 2025 bis 2029 liegt der Richtwert dafür bei 25 % für den Verkauf von neuen Pkw und bei 17 % für neue leichte Nutzfahrzeuge. Ab 2030 werden keine Anreize dieser Art mehr gesetzt.
  • Ab Ende 2025 wird die Kommission alle zwei Jahre einen Bericht veröffentlichen, in dem sie die Fortschritte auf dem Weg zum emissionsfreien Straßenverkehr bewertet.

Quelle: Motor1

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