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Das ändert sich 2023 für Autofahrerinnen und Autofahrer

von Online-Redaktion
Dezember 6, 2022
in Allgemein
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Das neue Jahr steht vor der Tür. Und wie immer müssen sich Verkehrsteilnehmende auch 2023 auf Neuerungen einstellen. Der ADAC hat nun die wichtigsten Änderungen zusammengefasst. Sie interessieren sich für das 49-Euro-Ticket, die Förderungen für alternative Antriebe oder möchten Infos zum Führerscheinumtausch? Hier gibt’s jetzt Antworten …

Neue Regelungen bei Förderungen

Gleich ab dem 1. Januar 2023 reduziert sich die Förderung für reine Elektrofahrzeuge. Batteriebetriebene Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro werden dann statt mit 6.000 Euro nur noch mit 4.500 Euro vom Staat bezuschusst. Fahrzeuge mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro erhalten eine 3.000-Euro-Subvention (vorher waren es 5.000 Euro). Plug-In-Hybride erhalten keine Förderung mehr und ab dem 1. September 2023 soll die Förderung von E-Autos auf Privatpersonen beschränkt werden. Sie wollen es noch genauer? Hier gehen wir ins Detail.

ÖPNV für monatlich 49 Euro

Ursprünglich auch für den 1. Januar 2023 angepeilt war die Einführung des 49-Euro-Tickets, mit dem man bundesweit den Regionalverkehr nutzen kann. Aus organisatorischen Gründen ist mittlerweile aber der 1. April als Startdatum vorgesehen. Streitpunkt ist die Finanzierung: Bund und Länder geben drei Milliarden Euro. Die Verkehrsbetriebe gehen dennoch von Einnahmeverlusten aus, weswegen sie für diese zusätzlich einen Ausgleich fordern.

Infos zur CO2-Abgabe

Ursprünglich sollte ab 1. Januar 2023 auch die CO2-Abgabe erhöht werden. Das hätte einen Anstieg der Preise bei Benzin- und Dieselkraftstoffen bedeutet. So bleibt der Preis für eine ausgestoßene Tonne CO2 weiterhin bei 30 Euro, Anfang 2024 wird er dann auf 35 Euro erhöht. Umgerechnet ergibt das einen Aufschlag auf den Liter Benzin beziehungsweise Diesel von rund 1,5 Cent.

Führerschein schon umgetauscht?

Sie haben noch einen alten Führerschein, der nicht der EU-Norm im Scheckkartenformat entspricht? Außerdem sind Sie Jahrgang 1959 bis 1964? Dann haben Sie noch bis zum 19. Januar Zeit für den Umtausch. So sollen nach und nach alle Führerscheine EU-weit fälschungssicher und einheitlich werden, um Missbrauch zu verhindern.

Masken in den Kasten

Medizinische Masken sind mittlerweile überall. Und bereits in diesem Jahr wurde die entsprechende DIN 13164 aktualisiert. Ab 2023 müssen dann zwei dieser Masken in neuen Verbandskästen vorhanden sein. Die StVZO wurde dementsprechend zwar noch nicht angepasst, nach Auskunft des Bundesministeriums für Digitalisierung und Verkehr dürfen die neuen Verbandskästen aber bereits jetzt verwendet werden. Ein Austausch ist nicht notwendig: Verbandskästen mit den bislang gültigen Ausgaben der DIN 13164 (Januar 1998 und Januar 2014) dürfen ebenfalls weiterverwendet werden.

Fünf Sterne werden schwieriger

Im kommenden Jahr sollen außerdem die Kriterien beim Thema Sicherheit verschärft werden. Die Crashtest-Organisation EuroNCAP (hier geht’s zu den neuesten Crashtest-Ergebnissen) passt die Bewertungen dementsprechend an. Insbesondere sollen vorausschauende Assistenzsysteme stärker berücksichtigt werden. Dadurch soll es schwieriger werden, eine Fünf-Sterne-Bestbewertung zu bekommen.

Bisschen kiffen?

Last, but not least: Die Legalisierungspläne für Cannabis werden konkreter. Der Erwerb und Konsum von Cannabis soll legalisiert oder zumindest erleichtert werden – einen konkreten Termin gibt es aber noch nicht. Wenn es irgendwann soweit sein sollte, bedeutet dies jedoch nicht, dass Autofahren unter dem Einfluss von Cannabis erlaubt sein wird. In der Diskussion steht ein Grenzwert (vergleichbar der Promille-Grenze bei Alkohol).

Quelle: Motor1

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