Wer im neuen Jahr ein paar Euro bei der Kfz-Versicherung sparen möchte, muss schnell handeln. Der Stichtag ist nämlich bereits heute, der 30. November! Im Dezember wechseln geht auch – aber nur unter Sonderbedingungen.
Ein paar Euro sparen, ohne an Leistungen einzubüßen? Das geht! Autofahrer:innen können mit einer neuen Kfz-Versicherung mehrere hundert Euro im Jahr sparen, ohne auf Leistungen verzichten zu müssen. Allerdings sollte man keine Zeit verstreichen lassen, denn der Stichtag – der 30. November – für die meisten Autoversciherungen ist bereits heute. Viele Versicherungen sind nämlich an das Kalenderjahr angeglichen, heißt: das Versicherungjahr endet am 31. Dezember. Wer wechseln möchte, muss die Kündigung also vier Wochen vorher am 30. November bei der Versicherung übermittelt haben. Zum Glück lassen sich die Beiträge für eine neue Versicherung einfach und schnell online vergleichen. Der günstigere Vertrag ist dann nur einen Klick entfernt. Der Kfz-Versicherungs-Rechner von Tarifcheck.de zeigt, wie viel man bei einer neuen Versicherung sparen kann:
Zustimmen & weiterlesen
Um diese Story zu erzählen, hat unsere Redaktion einen
externen Inhalt von TARIFCHECK24
ausgewählt und an dieser Stelle im Artikel ergänzt. Bevor wir diesen Inhalt anzeigen, benötigen wir Deine Einwilligung.
Die Einwilligung kannst Du jederzeit widerrufen, z.B. durch den Datenschutzmanager. Die Rechtmäßigkeit der bis
zum erneuten Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.
Doch auch im Dezember lässt sich noch die Versicherung wechseln – vorausgesetzt das Sonderkündigungsrecht greift.
Kfz-Versicherung auch im Dezember wechseln?
Wer den Stichtag verpasst hat, kann die Kfz-Versicherung auch noch im Dezember wechseln – allerdings nur unter einer Voraussetzung. Kund:innen, deren Versicherungsbeiträge im neuen Jahr steigen, können vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen und so maximal einen Monat nach Erhalt der neuen Beitragsrechnung beim bisherigen Kfz-Versicherer kündigen. Das Sonderkündigungsrecht gilt aber nur dann, wenn die Leistungen auch identisch bleiben. Steigt also nur der Beitrag, etwa durch eine Aufstufung in der Typ- oder Regionalklasse, so kann man von dem Gesetz Gebrauch machen.
Doch auch nach einem Schadenfall darf die Versicherung innerhalb eines Monats gekündigt werden – ungeachtet, ob die Versicherung den Schaden ganz, teilweise oder gar nicht reguliert. Sobald der gemeldete Fall von der Versicherung verarbeitet wurde, haben Versicherungsnehmer:innen ebenfalls einen Monat lang das Recht, den Anbieter zu wechseln.
Kündigung verschicken: Wie geht das?
Wer nun noch auf die schnelle die Versicherung kündigen möchte, kann das oft nur noch Online über den Kundenbereich der Versicherung oder per E-Mail oder auf dem klassischen Weg per Fax. Bei der Zusendung per Post zählt nämlich leider oft nicht der Poststempel, sondern der Tag, an dem die Kündigung bei der Versicherung vorliegt.
Doch was gehört in die Kündigung? Folgende Punkte sollten in dem Schreiben aufgeführt werden:
-
Die Adresse des Versicherten und der Versicherung
-
Der Betreff „Kündigung der Kfz-Versicherung“
-
Die Nummer des Versicherungsscheins und das Kfz-Kennzeichen
-
Eine Bitte um Eingangsbestätigung sowie Ort und Datum
Der Versicherer muss die Kündigung unterzeichnen, damit diese rechtlich wirksam ist. Eine digitale Signatur kann bei manchen Versicherern nicht akzeptiert werden. Hier hilft nur ein Brief oder ein Fax. Wer vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchte, muss zusätzlich den Grund für die Kündigung mit aufführen.
Quelle: Autozeitung